Führerscheinklassen

Welchen Führerschein brauche ich? 


Folgende Fahrzeuge dürfen ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B gefahren werden?

 

Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und

- einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder


- einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM  

  Anhänger) nicht größer ist als 3.500 kg.


„Altbesitzer“, welche die Klasse B bis zum 18. Januar 2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung:


- Sie dürfen deshalb ab dem 19. Januar 2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer      ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig).


- Aufgrund des Besitzstandes dürfen Sie weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.


Neu: B96


- Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg        kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden.


- Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, sondern lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule. Die Schulung          dauert 7 Stunden á 60 Minuten (2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen auf dem Platz und 60 Minuten Fahren        im Straßenverkehr).


Für welche Fahrzeugkombinationen ist die Klasse BE erforderlich?


Die Klasse BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt.

Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.

Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und eine praktische Prüfung.


Klasse 3

Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achser) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

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