Tempo 100

Tempo 100 Km/h Regelung

 

Grundsätzlich 80 km/h (Ausnahme 100km/h Regelung).


100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger auf deutschen Autobahnen (gilt nicht auf Landstraßen).


Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h.

Wer allerdings mit dem Anhänger 100km/h möchte, muss sich an bestimmte Regelungen halten:


Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:


- Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein

- Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf maximal 3,5 t betragen

- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet

- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex l (=120 km/h) aufweisen

- Die Bereifung des Anhängers muss jünger als 6 Jahre sei


Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers


Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte übersteigen


- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges

- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges

- das Produkt von Leergewicht Zugfahrzeug ( steht im Fahrzeugschein unter “G”) und X

- Beispiel: Leergewicht Zugfahrzeug 1300 kg x 1,1 (Faktor für Nutzanhänger) = 1430 kg 

  ( = Zulässige Gesamtmasse des Nutzanhängers)


 Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung des Anhängers
Ohne Bremse und hydraulischen Stoßdämpfer Mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfer
Wohnwagen Andere Anhänger
X = 0,3 X = 0,8 bzw. 1,0* X = 1,1 bzw. 1,2*

Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn


- der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder

- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder

- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb

  (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.

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