Tempo 100 Km/h Regelung
Grundsätzlich 80 km/h (Ausnahme 100km/h Regelung).
100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger auf deutschen Autobahnen (gilt nicht auf Landstraßen).
Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h.
Wer allerdings mit dem Anhänger 100km/h möchte, muss sich an bestimmte Regelungen halten:
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
- Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf maximal 3,5 t betragen
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex l (=120 km/h) aufweisen
- Die Bereifung des Anhängers muss jünger als 6 Jahre sei
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte übersteigen
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges
- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- das Produkt von Leergewicht Zugfahrzeug ( steht im Fahrzeugschein unter “G”) und X
- Beispiel: Leergewicht Zugfahrzeug 1300 kg x 1,1 (Faktor für Nutzanhänger) = 1430 kg
( = Zulässige Gesamtmasse des Nutzanhängers)
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
---|---|---|
Ohne Bremse und hydraulischen Stoßdämpfer | Mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfer | |
Wohnwagen | Andere Anhänger | |
X = 0,3 | X = 0,8 bzw. 1,0* | X = 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
- der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb
(in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.